Hinweis der Gemeindekasse
8. November 2018 | Von beratzhausen | Kategorie: AktuellDie vierte Rate 2018 der Grundsteuer und die vierte Rate 2018 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.11.2018 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.
An alle bisherigen Barzahler: In diesem Zusammenhang dürfen wir unsere Bitte um Erteilung von Abbuchungsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Mit der Erteilung einer Bankabbuchungserlaubnis/SEPA-Lastschriftmandat würden Sie dem Markt und sich selbst erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand ersparen.
Die hierfür erforderlichen Vordrucke liegen bei der Marktkasse auf bzw. können auch über das Internet abgerufen werden unter
https://www.alt.beratzhausen.com – Rathaus – Formulare – Einzugsermächtigung