Hinweis des Ordnungsamtes – Betrieb von Rasenmähern
29. Juli 2016 | Von beratzhausen | Kategorie: AktuellAus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Rasenmäher nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr betrieben werden dürfen.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. So genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen ebenfalls nicht län-ger betrieben werden.