Von der Friedhofverwaltung
11. Oktober 2018 | Von beratzhausen | Kategorie: AktuellWir bitten um Mithilfe der Bevölkerung
Hundekot im Gräberbereich
Bedauerlicherweise erhalten wir wiederholt Beschwerden über Hundekot auf dem Friedhof in Beratzhausen.
Gemäß § 31 der Friedhofsbenutzungssatzung des Marktes Beratzhausen, ist es VERBOTEN, Tiere, insbesondere Hunde, auf den Friedhof mitzunehmen. Ebenso ist es VERBOTEN, Wege, Plätze und Gräber zu verunreinigen.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.
Aus Rücksicht auf die Würde des Ortes und der Friedhofsbesucher versteht es sich von selbst, dass Hunde und deren Hinterlassenschaften nichts auf dem Friedhof zu suchen haben.
Die Anwohner bzw. die Friedhofsbesucher werden gebeten, etwaige Beobachtungen der Verwaltung mitzuteilen.